Mittwoch, 4. April 2018

Wie Unternehmen, Betriebsrat und Datenschutzbeauftragter an einem Strang ziehen

Unternehmensführung und Betriebsrat haben aus der Natur der Sache heraus nicht immer die gleichen Interessen. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte bildet eine dritte Größe im Unternehmen. Gerade, wenn es um die Messung und Analyse betrieblicher Routinen geht, verweist der Betriebsrat schnell einmal auf Datenschutz und Arbeitnehmerinteressen. Dann wird sich oft der Datenschutzbeauftragte anschließen. Vielfach stellt man sich deshalb auf Seite der Arbeitnehmervertretung quer, wenn die Unternehmensführung entsprechende Initiativen ergreift, um Prozesse messbar zu machen. Allerdings kommt in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung kein Unternehmen an einer Kontrolle von unternehmerischen Prozessen vorbei. Nun kommt Ende Mai mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) eine weitere umfassende rechtliche Anforderung auf Unternehmen zu, die nach einer exakten Protokollierung, Dokumentation und Kontrolle von unternehmerischen Abläufen sowie Prozessen verlangt. Interessanterweise müssen jetzt Management, Betriebsrat und betrieblicher Datenschutzbeauftragter unbedingt zusammenarbeiten, um den gesteigerten Datenschutzanforderungen entsprechen zu können. Hier bietet eine Multi-Moment-Analyse (MMA) das ideale Instrument, um allen Seiten gerecht zu werden:

- MMA erfasst den Status Quo der Prozesse und Routinen im Unternehmen.
- MMA ermöglicht so die Analyse auch in Bezug auf gesteigerte Datenschutzanforderungen.
- MMA ermöglicht über fiktive Szenarien die Initiierung neuer Routinen
- MMA macht es möglich, Prozesse und Routinen zu dokumentieren und wiederholt zu kontrollieren.
- MMA schützt dabei die Identität der beteiligten Mitarbeiter, weil sie anonym durchgeführt wird.
- MMA ermöglicht das Set-Up von Arbeitsprozessen, die gleichermaßen betriebswirtschaftlich wie auch datenschutzrechtlich effizient sind.

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